Werbeagentur Exorias

AGB - Werbeagentur Exorias

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Werbeagentur Exorias (im Folgenden „Agentur“) und ihren Kunden.

1.2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

2.1. Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder durch die Ausführung des Auftrags zustande.

2.2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

3.1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1. Die Vergütung der Agentur richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Preisen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

4.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Zusätzlich fällt eine pauschale Mahngebühr von 5 € pro Mahnung an. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 5 Eigentumsrechte

Alle Rechte an geistigem Eigentum, die im Rahmen der erbrachten Werbedienstleistungen entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Entwürfe, Grafiken, Texte, bleiben das ausschließliche Eigentum des Kunden, sobald die vollständige Vergütung geleistet wurde. Der Auftragnehmer behält sich jedoch das Recht vor, seinen Namen in Form eines Copyright-Verweises auf sämtlichen von ihm erstellten Werbematerialien zu behalten. Die Entfernung dieses Copyright-Verweises ist nur gegen eine zusätzliche Gebühr von 79,99€ möglich. Sollte der Kunde den Copyright-Verweis ohne den Erwerb der Eigentumsrechte entfernen, wird eine Strafgebühr in Höhe von 299€ fällig. Die Eigentumsrechte bleiben weiterhin beim Auftragnehmer.

§ 6 Nutzungsrechte

6.1. Mit der vollständigen Zahlung der Vergütung erwirbt der Kunde die einfachen Nutzungsrechte an den von der Agentur erstellten Werken, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist.

6.2. Weitergehende Nutzungsrechte, insbesondere die Weitergabe an Dritte, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

7.1. Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt ausführen.

7.2. Die Agentur haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

7.3. Die Haftung ist in jedem Fall auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 8 Vertraulichkeit

8.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen vertraulich zu behandeln.

§ 9 Datenschutz

9.1. Die Agentur verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und die personenbezogenen Daten der Kunden vertraulich zu behandeln.

9.2. Die Kunden werden darauf hingewiesen, dass ihre Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

§ 10 Kündigung

10.1. Verträge können von beiden Parteien unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

10.2. Bei außerordentlicher Kündigung

aus wichtigem Grund bleibt das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung unberührt.

§ 11 Referenznennung

11.1. Die Agentur ist berechtigt, die erbrachten Leistungen für den Kunden zu Referenzzwecken zu verwenden und den Kunden als Referenz zu nennen, es sei denn, der Kunde widerspricht ausdrücklich.

§ 12 Anwendbares Recht für Streitigkeiten

12.1. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Agentur, sofern gesetzlich zulässig.

§ 13 Schriftformklausel

13.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der abgeschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

13.2. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

§ 14 Verschwiegenheitspflicht

14.1. Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Verschwiegenheit über alle ihnen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen.

14.2. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus.

§ 15 Referenznennung

15.1. Die Agentur ist berechtigt, die erbrachten Leistungen für den Kunden zu Referenzzwecken zu verwenden und den Kunden als Referenz zu nennen, es sei denn, der Kunde widerspricht ausdrücklich.

§ 16 Anwendbares Recht für Streitigkeiten

16.1. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

16.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Agentur, sofern gesetzlich zulässig.

§ 17 Schriftformklausel

17.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der abgeschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

17.2. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

§ 18 Salvatorische Klausel

18.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.